„Welche Änderungen bringt das Jahressteuergesetz für die Erneuerbaren Energien?“

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freundinnen und Freunde,

in den letzten Monaten hat der Bundestag verschiedene Gesetze verabschiedet, die auch für die Erneuerbaren Energien und die Energiewende wichtig waren. Neuen Schub für die Solarenergie bringt auch das neue Jahressteuergesetz, das wir deshalb gerne mit Ihnen/ euch diskutieren wollen.

Denn das Jahressteuergesetz fördert besonders kleine Photovoltaik-Anlagen, wie sie einige bereits auf dem Dach haben. Unter anderem wird die Anschaffung und Wartung von Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak werden durch das Gesetz von der Umsatzsteuer befreit. Neue PV-Anlagen werden dadurch günstiger und attraktiver. Der bürokratische Aufwand wird reduziert und somit wird die Energiewende aktiv vorangetrieben.

Da mich hierzu schon jetzt einige Rückfragen erreicht haben, lade ich Sie/ euch herzlich ein, gemeinsam mit meinem Kollegen Stefan Schmidt und mir am 27.01.2023 um 17 Uhr zu allen Fragen rund um Solarenergie im Jahressteuergesetz zu diskutieren.

Wir bitten vorab um Anmeldung per E-Mail an unter katrin.uhlig.wk@bundestag.de. Wir senden  dann vor der Veranstaltung den Einwahllink für die Veranstaltung zu.

Ich freue mich auf den Austausch!

Katrin Uhlig