Zum Beschluss des Infektionsschutzgesetz

Am Freitag, den 18. März 2022 haben wir im Bundestag final über den Entwurf zum Infektionsschutzgesetz beraten. 

Wir Grüne hätten uns deutlich mehr gewünscht. Ich habe dem Entwurf zum Infektionsschutzgesetz zugestimmt, weil anderenfalls ab dem 20. März 2022 ausnahmslos alle (!) Maßnahmen weggefallen wären. Die Länder hätten dann überhaupt keine vorbeugende Handhabe mehr gehabt, um das Infektionsgeschehen abzubremsen und die Bevölkerung zu schützen. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz bleiben präventive Basismaßnahmen möglich, u.a.• Maskenpflicht im ÖPNV • Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr• Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen und bei Rettungsdiensten• Masken- und Testpflicht bei Pflege- und Betreuungseinrichtungen.

Mit dem nun geänderten Infektionsschutzgesetz bleiben auch Schutzmaßnahmen in Regionen mit stärkerem Infektionsgeschehen (sogenannte Hotspots) möglich. Die Länder sind gehalten, Anschlussregelungen in den Landtagen zu beschließen, die das Fortgelten wichtiger Schutzmaßnahmen sicherstellen. 

Die Pandemie ist nicht vorbei. Wir Grüne werden die Entwicklungen der kommenden Wochen und Monate sehr genau beobachten. Wenn nötig, werden wir mit Blick auf den Sommer und Herbst auch Nachbesserungen einfordern.